Die Internationale Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen und elektronische Sicherheits¬systeme hat zusammen mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern zur Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den einzelnen Produkten einen gemeinsamen Rahmen für die Übertra¬gung von Videoüberwachungssignalen festgelegt.
Der Zweck des Übertragungssystems in einer Videoüberwachungsanlage besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen Arten von Videoüberwachungsanlagen (en: Video Surveillance System, VSS), die bisher als CCTV-Einrichtungen für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben bezeichnet wurden.
Diese Norm IEC 62676 2 1 hat das Ziel, eine IP-Netzwerkschnittstelle für Geräte in Überwachungsanwen¬dungen einzuführen. Im vorliegenden Teil dieser Norm ist ein Netzwerkprotokoll für die volle Interoperabilität von Videogeräten festgelegt. IEC 62676 1 1 und IEC 62676 1 2 legen die für die Netzwerkleistung geltenden Mindeststandards und die allgemeine Einhaltung von bestehenden, eingeführten internationalen Netzwerk¬standards fest. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden Protokolle festgelegt, mit deren Hilfe sich die volle Interoperabilität von Videogeräten erreichen lässt. Bei Überwachungsanwendungen müssen IP-Videogeräte genormte Protokolle verwenden, um folgende Funktionen erfüllen zu können: Videostreaming, Steuerung von Datenströmen, Ereignisbehandlung, Discovery, Fähigkeitsbeschreibung, Geräteverwaltung, PTZ-Steuerung, Zusatzeinrichtungen und andere Funktionen.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.